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Recht an geistigem Eigentum, Privatsphäre und Bildrechte

Ihr geistiges Werk verdient optimalen rechtlichen Schutz, ob es sich nun um eine künstlerische Schöpfung, eine technische Erfindung oder ein unverwechselbares Firmensymbol handelt. Unsere Fachanwälte beraten Sie im Bereich des literarischen und künstlerischen Eigentums (Urheberrecht, verwandte Schutzrechte) und des gewerblichen Eigentums (Patente, Marken, Geschmacksmusterrechte, Domain-Namen). Sie helfen Ihnen bei der Erlangung und Aufrechterhaltung Ihrer Rechte (Vorstudien, vorherige Recherchen zum geistigen Eigentum, Registrierungsverfahren), bei der Vermarktung dieser Rechte (Lizenz- und Abtretungsverträge) und bei deren Verteidigung (Einsprüche, Rechtsverletzungen usw.).

Wir haben auch Erfahrung mit dem Recht auf Privatsphäre und Bildrechten, angefangen vom Recht des Einzelnen bis hin zu internationalen Sportlern, in der Verhandlungsphase und in Gerichtsverfahren.