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Gesellschaftsrecht

Neben der Gründung von Gesellschaften, der Domizilierung von Unternehmen und der Einholung von Niederlassungsbewilligungen, falls erforderlich, unterstützen wir unsere Klienten auch in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, sei es eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Personengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder auch eine Kommanditgesellschaft mit Aktienkapital. Dies kann sich auf die Einberufung oder Abhaltung von Verwaltungsratssitzungen oder Hauptversammlungen (jährliche oder außerordentliche) und auch auf Streitigkeiten zwischen Direktoren, Managern oder Aktionären beziehen.

Die Rechte von Minderheitsaktionären, Mehrheitsmissbrauch, Aktionärsvereinbarungen, Fragen im Zusammenhang mit Spaltungen, Fusionen und Übernahmen, Liquidation und sogar der Auflösung eines Unternehmens fallen ebenfalls in unseren Kompetenzbereich.