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Bankengesetz und Investitionsfondsgesetz

Wir begleiten unsere Kunden bei der Gründung ihrer Institution, die der Überwachung durch die Finanzaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier) unterliegt, und bei der Einholung ihrer Genehmigung sowie bei der Gründung eines Investmentfonds, insbesondere wenn es sich um spezialisierte oder alternative Fonds handelt.

Darüber hinaus befassen wir uns auch mit Finanz- und Bankrecht, Fragen der Haftung einer Bank und der Finanzierung von Start-ups durch Private Equity.